Absetzbarkeit von Spenden

Nutzen Sie dieses Service für die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Spenden
gemäß § 18 Abs. 8 des Einkommensteuergesetzes (EStG 1988) und holen Sie sich
Geld vom Finanzamt zurück.

Mein Vorteil


Wichtige Information zur steuerlichen Absetzbarkeit Ihrer Spenden

 

  1. Für Ihre Spenden tritt die antragslose Arbeitnehmerveranlagung im Folgejahr in Kraft. Das heißt, Sie können diese Spenden nicht selbst dem Finanzamt melden. Diese Aufgabe übernehmen wir für Sie.
  2. Für die Meldung an das Finanzamt benötigen wir Ihren genauen Vor- und Nachnamen, Ihre Anschrift und auch Ihr Geburtsdatum.
  3. Füllen Sie dazu einfach das oben stehende Formular aus. Den Rest erledigen wir für Sie, damit Sie für die gemeldeten Spenden Geld vom Finanzamt zurückbekommen.
  4. Sie können sich aber selbstverständlich jederzeit wieder vom Steuervorteil abmelden.
  5. Wir geben Ihnen auch gern bekannt, wieviel Sie im aktuellen Jahr bereits gespendet haben, falls Sie ganz genau Bescheid wissen wollen.
  6. Auch bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung.

Kontakt


Haus der Barmherzigkeit

Seeböckgasse 30a
1160 Wien

Tel: +43 1 401 99-0
Fax: +43 1 401 99-1323

oder senden Sie uns ein E-Mail.

Datenschutz


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wodurch sie von Unbefugten nicht abgefangen werden können.